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Allgemeine Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung unterwirft sich jeder ausnahmslos den hier aufgeführten Regeln. Wir behalten uns jederzeit vor, das Regelwerk zu ändern und zu erweitern. Daher sollte sich jeder Teilnehmer regelmäßig über Änderungen auf dieser Seite informieren. Ein Widerspruch ist durch Abmeldung des Accounts möglich.

Letzte Aktualisierung: 19.03.2017.


Teilnahmebedingungen / AGB
§ 1 Allgemeines
  1. Veranstalter ist der Computer Club Südhessen e.V.
  2. Unsere Veranstaltung dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung. Finanzielle Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Durchführung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zugute.
  3. Alle angegebenen Nutzerdaten werden elektronisch gespeichert. Der Speicherung der Daten kann jederzeit durch Abmeldung des Accounts widersprochen werden. Der Veranstalter behält sich vor, inaktive Accounts (letzter Login länger als zwei Jahre her) aus Datenschutzgründen zu löschen. Sämtliche personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, mit folgenden Ausnahmen:
    1. Die Angaben unter „Optionale Informationen“ sind im Nutzerprofil öffentlich einsehbar.
    2. Im „Radar“ ist der Wohnort zusammen mit dem gewählten Nicknamen sichtbar. Straße und Hausnummer werden hierbei nicht angezeigt.
  4. Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter und/oder beauftragte dritte Personen Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt. Diese dienen der Dokumentation der Veranstaltung und werden teilweise auch im Internet veröffentlicht. Dazu zählt die Veröffentlichung auf der Webseite der Veranstaltung sowie in sozialen Medien (u.a., aber nicht ausschließlich, Facebook, Youtube und Twitter). Ebenfalls besteht die Möglichkeit von Live-Übertragungen von Bild- und Tonmaterial.
  5. Den Organisatoren ist es jederzeit gestattet, unerwünschte Gäste oder diejenigen, die sich als Störenfriede herausstellen, von der Veranstaltung auszuschließen (siehe §3). Alle hier genannten Regeln gelten gleichermaßen für Teilnehmer sowie für Besucher (Gäste ohne eigenen PC). Erfolgt ein Ausschluss von der Veranstaltung aufgrund eines Regelverstoßes, wird der Eintrittspreis nicht zurückerstattet.
  6. Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist es möglich, die Bestellung eines bezahlten Sitzplatzes zu stornieren. Der Teilnehmer erhält dabei den vollen Eintrittspreis erstattet. Zu einem späteren Zeitpunkt kann keine Rückerstattung des Eintrittspreises mehr erfolgen, auch nicht teilweise. Ein Fernbleiben von der Veranstaltung, unabhängig aus welchem Grund, berechtigt den Teilnehmer nicht zur Rückforderung des Eintrittspreises.
§ 2 Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung
  1. Das Mindestalter für Teilnehmer der Veranstaltung beträgt 18 Jahre. Ein amtlich beglaubigtes Dokument zum Altersnachweis ist notwendig, beispielweise: Personalausweis, Reisepass oder Führerschein. Kann der Teilnehmer sein Alter nicht nachweisen, wird der Eintritt zur Veranstaltung verweigert.
  2. Jeder Teilnehmer hat den zur Teilnahme benötigten Betrag geleistet und kann dies auch, wenn nötig, belegen. Mit Entrichten des Eintrittspreises hat der Käufer ein Anrecht auf einen festen Platz auf der Veranstaltung.
  3. Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich. Im Notfall können Organisatoren oder Helfer zu Rate gezogen werden, sofern diese die nötige Zeit aufbringen können.
  4. Das Einspielen von Patches und Updates für Betriebssystem und Spiele ist Pflicht, insbesondere wenn diese sicherheitsrelevant sind. Dies ist durch den Teilnehmer und vor der jeweiligen Veranstaltung durchzuführen. Es kann nicht garantiert werden, dass Patches und Updates während der Veranstaltung heruntergeladen werden können.
  5. Der Teilnehmer hat für eine ordnungsgemäße Lizenzierung der von ihm verwendeten Software zu sorgen.
§ 3 Bestimmungen während der Veranstaltung
  1. Es herrscht ein komplettes Rauchverbot innerhalb der Spielhalle und allen angrenzenden beziehungsweise zugehörigen Räumen.
  2. Alkohol ist nur in begrenztem Maße erlaubt. Übermäßiger Alkoholkonsum kann zu einem Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  3. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keinerlei gesetzeswidrige Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung auszuüben. Besonders hervorheben wollen wir hier strafbare Handlungen wie die Verbreitung von Kinderpornographie oder nationalsozialistischem Gedankengut. Eine Zuwiderhandlung wird zur Anzeige gebracht und die verantwortliche Person von der aktuellen sowie von weiteren Veranstaltungen ausgeschlossen.
  4. Das unerlaubte Verbreiten urheberrechtlich geschützten Materials ist strikt untersagt. Der Veranstalter kann nicht für Verletzungen des Urheberrechts durch die Teilnehmer verantwortlich gemacht werden und übernimmt hierfür keine Haftung. Der Veranstalter unterbindet jegliche Aktivitäten dieser Art im Rahmen seiner Möglichkeiten.
  5. Für Schäden an Endgeräten oder Daten des Teilnehmers übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Veranstalter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Ferner übernimmt der Veranstalter keine Haftung bei Diebstahl oder Verlust von persönlichen Gegenständen eines Teilnehmers.
  6. Das Betreten der Schlafhalle ist ausschließlich mit Nicht-Straßenschuhen wie beispielsweise Turnschuhen, Hausschuhen oder Barfuß gestattet. Außerdem sind nur Schlafsäcke, Isomatten oder Decken zum Schlafen gestattet. Feldbetten und andere Gegenstände mit scharfen Kanten können dem Hallenboden starke Beschädigungen hinzufügen, für die der Verursacher haftbar gemacht wird.
  7. Dem Teilnehmer ist es untersagt, den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computer- und Stromnetzwerks. Dazu zählt unter anderem, aber nicht ausschließlich:
    1. Das Betreiben von DHCP-Servern oder anderen Diensten, die einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gefährden.
    2. Das Verbreiten von Viren, Trojanern oder sonstiger Schadsoftware.
    3. Das Anschließen von privaten Hubs, Switches oder sonstigem Netzwerkequipment an das vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Netzwerk.
    4. Das Betreiben von Geräten mit hohem Stromverbrauch, abgesehen von PC und Monitor. Dazu zählen insbesondere Küchengeräte wie Toaster oder Wasserkocher. Kleinere Ventilatoren (Leistungsaufnahme max. 40 Watt) sind gestattet.
  8. Als mutwillige Störung zählt ebenfalls der Einsatz von Software, die dem Spieler unfaire Vorteile verschaffen (Cheats, Hacks) sowie das Ausnutzen von Bugs in Spielen, die zu einem unfairen Vorteil führen. Unerlaubte Handlungen dieser Art führen zum sofortigen Ausschluss von sämtlichen Turnierspielen. Ist der Spieler Mitglied eines Teams, wird das komplette Team disqualifiziert, auch wenn den anderen Teammitgliedern keine Verstöße nachzuweisen sind. Bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen kann der Spieler von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
  9. Aktivboxen oder ähnliches sind verboten, es herrscht Kopfhörerpflicht. Bei Missachtung können die Boxen durch die Organisatoren bis zum Verlassen der Veranstaltung eingezogen und verwahrt werden.
  10. Der Teilnehmer selbst kommt im durch ihn verursachten Schadensfall in vollem Umfang für die entstehenden Kosten auf. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Schäden seinerseits oder die eines anderen Teilnehmers sofort der Organisation zu melden. Wird nachträglich ein Schaden z.B. an einem Sitzplatz erkannt, so wird rückwirkend der letzte Benutzer dieses Platzes zum Begleichen des Schadens herangezogen.
  11. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen und diesen sauber an die Veranstalter zu übergeben.
§ 4 Nutzung des Internetzugangs
  1. Der Veranstalter stellt während der Veranstaltung einen (eingeschränkten) Internetzugang zur Verfügung. Er bietet dem Teilnehmer für die Dauer seines Aufenthaltes die Möglichkeit einer Mitbenutzung dieses Internetzugangs. Der Veranstalter ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch den Teilnehmer verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, den Zugang des Teilnehmers ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit bestimmte Dienste oder Seiten zu sperren.
  2. Für die über das Internet übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Teilnehmer alleine verantwortlich. Nimmt der Teilnehmer über das Internet Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Teilnehmer verpflichtet sich geltendes Recht einzuhalten.
  3. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des Internetzugangs durch den Teilnehmer und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.
  4. Der Veranstalter behält sich vor, die Nutzung des Internetzugangs zu protokollieren, um den Veranstalter wenn nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher Teilnehmer wann den Internetzugang genutzt hat.
 
 
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